Schladming-Dachstein

Über 880 Sommercard-
Unterkünfte für
Ihren Urlaub
Details
Fotowettbewerb
Bild hochladen und gewinnen. Die 3 besten Bilder gewinnen!
Bild hochladen und gewinnen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schladming-Dachstein Sommercard Bewertungen und Foto-Upload

Für die Ausstellung und Verwendung der Sommercard gelten die nachstehenden Bedingungen ausdrücklich als vereinbart.

Definition
Alle Personen, die rechtmäßige Inhaber der erworbenen Sommercard sind, haben das Recht, die angebotenen Leistungen der Inklusiv-Partnerbetriebe der Sommercard ohne Zusatzkosten in Anspruch zu nehmen. Die Sommercard ermöglicht allen Personen, die während der Sommercard-Saison bei einem der Card Inklusiv-Beherbergungsbetriebe übernachten und mit dem dafür gekennzeichneten amtlichen Meldeschein angemeldet sind, die Inanspruchnahme der gekennzeichneten Leistungen der Partnerbetriebe der Sommercard.

Die Leistungen sind gekennzeichnet und in der Broschüre „Cardbroschüre 2013“ angeführt. Darüber hinaus gibt es ermäßigte Leistungen (Bonusleistungen), die ebenfalls in der vorliegenden Broschüre zusammengefasst sind.

Leistungsumfang/Haftungsausschluss
Sämtliche in der vorliegenden Broschüre angeführten Sommercard-Partnerbetriebe haben sich verpflichtet, den Inhabern der Sommercard gemäß und unter Berücksichtigung ihrer eigenen allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre als Sommercard ausgewiesenen Leistungen, zu den üblichen Geschäftszeiten, quantitativ in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.

Die Inhaber der Sommercard nehmen zur Kenntnis, dass sich die Betriebszeiten einiger Partner, vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen, nicht mit dem gesamten Zeitraum der Card-Saison decken. Bei manchen Betrieben kann es aus Kapazitätsgründen auch zu längeren Wartezeiten kommen.

Die Inhaber einer Sommercard erklären sich mit den angegebenen Öffnungszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen und auch den Auslastungshinweisen der Partnerbetriebe einverstanden. Sie verzichten auf jeglichen Schadenersatz, wenn betriebsbedingt oder ohne Verschulden der Leistungsträger die angebotenen Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden. Die Leistungsträger haften zudem nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung für allenfalls mitgeführte Garderobe oder sonstige mitgeführte Wertgegenstände. Die Inhaber der Sommercard nehmen des weiteren zur Kenntnis, dass die ARGE Schladming-Dachstein Card berechtigt ist, die Vereinbarung mit einzelnen Card-Leistungsträgern aus wichtigen Gründen auch während der Saison zu beenden. Es können daraus keine wie immer gearteten Ansprüche geltend gemacht werden.

Ausgabevoraussetzungen für die Sommercard:
Der Inklusiv-Berherbergungsbetrieb ist verpflichtet, den Gast unabhängig von seiner Aufenthaltsdauer auf die Sommercard aufmerksam zu machen. Der Gast, der bei einem Inklusiv-Beherbergungsbetrieb übernachtet, erhält von seinem Vermieter eine Sommercard für die Dauer seines Aufenthaltes ausgehändigt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Sommercard ist, dass der Gast entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bei Ankunft für die Dauer seines Aufenthaltes vom Vermieter angemeldet wurde. Die Sommercard ist auf der Rückseite vom Gast zu unterschreiben, damit die Karte ihre Gültigkeit erlangt.

Nicht-Übertragbarkeit/Verlust
Die Sommercard ist nicht übertragbar. Die Sommercard ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Sommercard darf nur von jener Person benützt werden, deren Name und Identifikationsnummer auf der Karte vermerkt bzw. im Chip gespeichert ist. Bei Nichtinanspruchnahme der Sommercard kann kein Ersatz geleistet werden. Bei Verlust der Card werden € 3,00 für die Neuausstellung verrechnet. Der Verlust der Card bewirkt ihre sofortige Ungültigkeit.

Gültigkeit
Die Card-Saison für das Jahr 2013 ist von 25. Mai bis 13. Oktober. Die Sommercard gilt innerhalb dieses Zeitraumes ab dem Datum der Ausstellung (Anreisetag) bis einschließlich dem Datum der Abreise (Abreisetag).

Tarife
Die Sommercard ist nicht im Freiverkauf erhältlich. Anspruch auf die Karte haben nur Gäste, die in einem Inklusiv-Beherbergungsbetrieb übernachten und lt. steirischem und salzburgischem Meldegesetz vom Vermietungsbetrieb angemeldet sind.

Kleinkinder
Zusätzlich für Kleinkinder: Als Kleinkinder im Sinne der Tarifordnung für die Saison 2012 gelten Kinder, welche zwischen 2007 und 2012 geboren wurden.

Verwendung
Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine Sommercard vor. Die Card wird vom Leistungsträger durch ein Akzeptanzgerät oder durch bloße Sichtprüfung mit Aufschreibung der Kartennummer und des Namens des Inhabers auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen, andernfalls kann ihm die freie Benützung verweigert werden.

Beschädigung
Bei Beschädigung oder technischen Mängeln der Sommercard wird die Card vom Vermietungsbetrieb oder von jedem Tourismusverband kostenlos ausgetauscht.

Missbrauch
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Sommercard-Leistungspartner berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten. Bei Missbrauch oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung wird Anzeige erstattet. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der Karte durch Dritte. Diebstahl oder Verlust der Card verpflichtet den Inhaber, diesen Vorfall prompt der ARGE Schladming-Dachstein Card unter der Telefonnummer +43 (0) 3687/23310 zu melden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte.

Haftungsausschluss der ARGE Schladming-Dachstein-Card
Die Inhaber der Sommercard nehmen zur Kenntnis, dass die Toursimusmarketing GmbH sowie die ARGE Schladming-Dachstein-Card lediglich für die Abwicklung zwischen den Inhabern der Sommercard und den Leistungsanbietern bzw. den Inklusivbeherbergungsbetrieben zuständig ist. Die Inhaber der Sommercard verzichten gegenüber der Tourismusmarketing GmbH bzw. der ARGE Schladming-Dachstein-Card auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruch, und zwar unabhängig davon, ob nun dem Leistungsanbieter bzw. Inklusivbeherbergungsbetrieb bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Festgehalten wird, dass – sofern es zu einem Haftungsfall kommt – die ARGE Schladming-Dachstein-Card sowie die Tourismusmarkteing GmbH nicht für einen derartigen Schadensfall haftet, zumal weder die Leistungsanbieter noch der Inklusivbeherbergungsbetrieb Gehilfen der Tourismusmarketing GembH bzw. der ARGE Schladming-Dachstein Card sind. Ebenso steht den Inhabern der Sommercard gegenüber der ARGE Schladming-Dachstein-Card sowie der Tourismusmarketing GmbH kein Schadensersatz für den Fall zu, dass allfällige in der Broschüre angeführte Leistungen von den Partnerbetrieben nicht erfüllt werden.

Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus der Verwendung der Sommercard bzw. allfällige Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Schladming zuständigen Gerichtes sowie die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.


Teilnahme am Fotowettbewerb der Schladming-Dachstein Sommercard:

Teilnahmebedingungen

  • Mit der Anmeldung bei sommercard.info erhalten Sie einen kostenlosen Account. Ihre Anmeldung wird per Mail, mit Ihrem persönlichen Passwort und Benutzernamen, bestätigt.
  • Mit der Teilnahme an dem Sommercard Fotowettbewerb „Foto Community“ versichern Sie, alleiniger Urheber und Inhaber sämtlicher Rechte an den von Ihnen eingesandten Bilddateien zu sein und insbesondere die Rechte Dritter, an der auf den Fotos abgebildeten Personen oder Gegenständen, nicht zu verletzen.
  • Sie dürfen keine Bilder oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung der der ARGE Schladming Dachstein Card bzw. Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH  rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind, oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, gewaltverherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind.
  • Sollten dritte Personen gegenüber der ARGE Schladming Dachstein Card bzw. der Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH trotzdem eine Verletzung ihrer Rechte an Bildern oder Bilddateien geltend machen, verpflichten Sie sich, die ARGE Schladming Dachstein Card bzw. Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH spätestens auf ein erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen gegenüber der ARGE Schladming Dachstein Card bzw. Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH von dritter Seite geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und der ARGE Schladming Dachstein Card bzw. Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH etwaige Schäden zu ersetzen, soweit Sie diese zu vertreten haben.
  • Der Teilnehmer sichert zu, dass das Foto in der Region Schladming-Dachstein oder im Zusammenhang mit einer Sommercard Leistung  gemacht wurde. Weiters muss das Foto aus der Sommercardsaison 2013 stammen, da diese Fotoaktion das beste Sommercardfoto der Sommercardsaison 2013 sucht.
  • Alle Fotos bleiben im Eigentum des Teilnehmers. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erteilt der Teilnehmer der ARGE Schladming Dachstein Card bzw. der Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH das Recht, hochgeladene Fotos zu Werbezwecken oder anderen Zwecken im Zusammenhang mit Schladming-Dachstein uneingeschränkt kostenlos bis auf schriftlichen Widerruf auf unbestimmte Zeit verwenden zu dürfen. Weiters erteilt der Teilnehmer der ARGE Schladming Dachstein Card bzw. der Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH das Recht, die hochgeladenen Fotos für die Fotopromotion mit einem grafischen Schladming-Dachstein Stempel zu versehen.
  • Die Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH bzw. ARGE Schladming-Dachstein Card behält sich das Recht vor, Fotos von der Plattform jederzeit wieder zu löschen.
  • Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb „Sommercard Foto Community“ erklären Sie sich damit einverstanden, E-Mails betreffend des Fotowettbewerbs von der ARGE Schladming Dachstein Card zu erhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet.
  • Im Rahmen des Fotowettbewerbes „Sommercard Foto Community“ werden die Gewinner per E-Mail benachrichtigt.
  • Die ARGE Schladming Dachtein Card bzw. die Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
  • Jeder kann am Wettbewerb teilnehmen. Minderjährige können nur mit Zustimmung Ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten einen Preis empfangen.
  • Sie können pro Kategorie nur mit einem Foto an diesem Fotowettbewerb teilnehmen. Eine Registrierung von mehreren Accounts von ein und derselben Person ist untersagt.
  • Die Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH bzw. ARGE Schladming-Dachstein Card behält sich das Recht vor, Bilder die nicht der eingereichten Kategorie passend sind, von der Plattform jederzeit wieder zu löschen.
  • Der Gewinner wird per Voting durch eine neutrale Jury - den Usern und Besuchern auf www.sommercard.info - ermittelt. Dabei bedeutet 5 Sterne die Bestnote. Die ARGE Schladming Dachstein Card bzw. die Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH stellt lediglich die Plattform für diesen Fotowettbewerb zur Verfügung. Der Gewinner des Zusatzpreises wird per Los ermittelt. Der Teilnehmer akzeptiert mit der Teilnahme an diesem Fotowettbewerb diese Art der Gewinnermittlung.
  • Jeder Besucher auf www.sommercard.info hat die Möglichkeit, eine Stimme pro teilnehmenden Bild abzugeben. Eine mehrmalige Stimmabgabe oder eine mehrmalige Stimmabgabe durch bots, Skripte, oder ähnlichem, ist nicht zulässig.
  • Bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder jedwede unerlaubte oder illegale Nutzung vom Fotowettbewerb werden die betreffenden Teilnehmer sofort und ohne Benachrichtigung vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die ARGE Schladming Dachstein Card bzw. Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH behält sich das Recht vor, gegen Manipulation, Missbrauch oder ähnlichem rechtliche Schritte einzuleiten.
  • Die Preise sind nicht übertragbar. Nur im Gewinnjahr einlösbar.
  • Keine Barablöse, keine Alternativpreise, Preise können nicht als Rabatt für andere Gegenstände gegenrechnet werden.
  • Keine Haftung für unvorhergesehene Umstände, die durch Dritte verursacht werden, wie zum Beispiel die Zustellung der Preise, etc.
  • Persönliche Angaben werden vertraulich behandelt. Durch ihre Teilnahme erklären sich die Gewinner damit einverstanden, dass ihr Name und ihr Wohnort veröffentlicht werden kann.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der AGB's im übrigen nicht berührt werden.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.