Für die Ausstellung und Verwendung der Sommercard gelten die nachstehenden Bedingungen ausdrücklich als vereinbart.
Definition
Alle Personen, die rechtmäßige Inhaber der erworbenen Sommercard sind, haben das Recht, die angebotenen Leistungen der Inklusiv-Partnerbetriebe der Sommercard ohne Zusatzkosten in Anspruch zu nehmen. Die Sommercard ermöglicht allen Personen, die während der Sommercard-Saison bei einem der Card Inklusiv-Beherbergungsbetriebe übernachten und mit dem dafür gekennzeichneten amtlichen Meldeschein angemeldet sind, die Inanspruchnahme der gekennzeichneten Leistungen der Partnerbetriebe der Sommercard.
Die Leistungen sind gekennzeichnet und in der Broschüre „Cardbroschüre 2013“ angeführt. Darüber hinaus gibt es ermäßigte Leistungen (Bonusleistungen), die ebenfalls in der vorliegenden Broschüre zusammengefasst sind.
Leistungsumfang/Haftungsausschluss
Sämtliche in der vorliegenden Broschüre angeführten Sommercard-Partnerbetriebe haben sich verpflichtet, den Inhabern der Sommercard gemäß und unter Berücksichtigung ihrer eigenen allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre als Sommercard ausgewiesenen Leistungen, zu den üblichen Geschäftszeiten, quantitativ in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Die Inhaber der Sommercard nehmen zur Kenntnis, dass sich die Betriebszeiten einiger Partner, vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen, nicht mit dem gesamten Zeitraum der Card-Saison decken. Bei manchen Betrieben kann es aus Kapazitätsgründen auch zu längeren Wartezeiten kommen.
Die Inhaber einer Sommercard erklären sich mit den angegebenen Öffnungszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen und auch den Auslastungshinweisen der Partnerbetriebe einverstanden. Sie verzichten auf jeglichen Schadenersatz, wenn betriebsbedingt oder ohne Verschulden der Leistungsträger die angebotenen Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden. Die Leistungsträger haften zudem nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung für allenfalls mitgeführte Garderobe oder sonstige mitgeführte Wertgegenstände. Die Inhaber der Sommercard nehmen des weiteren zur Kenntnis, dass die ARGE Schladming-Dachstein Card berechtigt ist, die Vereinbarung mit einzelnen Card-Leistungsträgern aus wichtigen Gründen auch während der Saison zu beenden. Es können daraus keine wie immer gearteten Ansprüche geltend gemacht werden.
Ausgabevoraussetzungen für die Sommercard:
Der Inklusiv-Berherbergungsbetrieb ist verpflichtet, den Gast unabhängig von seiner Aufenthaltsdauer auf die Sommercard aufmerksam zu machen. Der Gast, der bei einem Inklusiv-Beherbergungsbetrieb übernachtet, erhält von seinem Vermieter eine Sommercard für die Dauer seines Aufenthaltes ausgehändigt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Sommercard ist, dass der Gast entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bei Ankunft für die Dauer seines Aufenthaltes vom Vermieter angemeldet wurde. Die Sommercard ist auf der Rückseite vom Gast zu unterschreiben, damit die Karte ihre Gültigkeit erlangt.
Nicht-Übertragbarkeit/Verlust
Die Sommercard ist nicht übertragbar. Die Sommercard ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Sommercard darf nur von jener Person benützt werden, deren Name und Identifikationsnummer auf der Karte vermerkt bzw. im Chip gespeichert ist. Bei Nichtinanspruchnahme der Sommercard kann kein Ersatz geleistet werden. Bei Verlust der Card werden € 3,00 für die Neuausstellung verrechnet. Der Verlust der Card bewirkt ihre sofortige Ungültigkeit.
Gültigkeit
Die Card-Saison für das Jahr 2013 ist von 25. Mai bis 13. Oktober. Die Sommercard gilt innerhalb dieses Zeitraumes ab dem Datum der Ausstellung (Anreisetag) bis einschließlich dem Datum der Abreise (Abreisetag).
Tarife
Die Sommercard ist nicht im Freiverkauf erhältlich. Anspruch auf die Karte haben nur Gäste, die in einem Inklusiv-Beherbergungsbetrieb übernachten und lt. steirischem und salzburgischem Meldegesetz vom Vermietungsbetrieb angemeldet sind.
Kleinkinder
Zusätzlich für Kleinkinder: Als Kleinkinder im Sinne der Tarifordnung für die Saison 2012 gelten Kinder, welche zwischen 2007 und 2012 geboren wurden.
Verwendung
Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine Sommercard vor. Die Card wird vom Leistungsträger durch ein Akzeptanzgerät oder durch bloße Sichtprüfung mit Aufschreibung der Kartennummer und des Namens des Inhabers auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen, andernfalls kann ihm die freie Benützung verweigert werden.
Beschädigung
Bei Beschädigung oder technischen Mängeln der Sommercard wird die Card vom Vermietungsbetrieb oder von jedem Tourismusverband kostenlos ausgetauscht.
Missbrauch
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Sommercard-Leistungspartner berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten. Bei Missbrauch oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung wird Anzeige erstattet. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der Karte durch Dritte. Diebstahl oder Verlust der Card verpflichtet den Inhaber, diesen Vorfall prompt der ARGE Schladming-Dachstein Card unter der Telefonnummer +43 (0) 3687/23310 zu melden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte.
Haftungsausschluss der ARGE Schladming-Dachstein-Card
Die Inhaber der Sommercard nehmen zur Kenntnis, dass die Toursimusmarketing GmbH sowie die ARGE Schladming-Dachstein-Card lediglich für die Abwicklung zwischen den Inhabern der Sommercard und den Leistungsanbietern bzw. den Inklusivbeherbergungsbetrieben zuständig ist. Die Inhaber der Sommercard verzichten gegenüber der Tourismusmarketing GmbH bzw. der ARGE Schladming-Dachstein-Card auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruch, und zwar unabhängig davon, ob nun dem Leistungsanbieter bzw. Inklusivbeherbergungsbetrieb bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Festgehalten wird, dass – sofern es zu einem Haftungsfall kommt – die ARGE Schladming-Dachstein-Card sowie die Tourismusmarkteing GmbH nicht für einen derartigen Schadensfall haftet, zumal weder die Leistungsanbieter noch der Inklusivbeherbergungsbetrieb Gehilfen der Tourismusmarketing GembH bzw. der ARGE Schladming-Dachstein Card sind. Ebenso steht den Inhabern der Sommercard gegenüber der ARGE Schladming-Dachstein-Card sowie der Tourismusmarketing GmbH kein Schadensersatz für den Fall zu, dass allfällige in der Broschüre angeführte Leistungen von den Partnerbetrieben nicht erfüllt werden.
Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus der Verwendung der Sommercard bzw. allfällige Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Schladming zuständigen Gerichtes sowie die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
Teilnahme am Fotowettbewerb der Schladming-Dachstein Sommercard:
Teilnahmebedingungen